Hygieneregeln in unseren Gottesdiensten

Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Linsengericht hat die bisher geltende 3-G-Regel für den Besuch der Gottesdienste in den Kirchen im Linsengericht aufgehoben.

Allerdings wird auch weiterhin empfohlen, während der Gottesdienste in den Kirchen der Ev. Kirchengemeinde Linsengericht in Altenhaßlau, Eidengesäß, Geislitz, Großenhausen und im Haus der Kirche in Lützelhausen eine Maske zu tragen. Lediglich bei Gottesdiensten im Freien muss keine Maske mehr getragen werden.

Weiterhin wird den Besucher*innen die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m empfohlen. Absperrungen von Bankreihen sind aber nicht mehr vorgesehen.

Bei besonderen Gottesdiensten, in denen mit einer höheren Besucherzahl zu rechnen ist (Vorstellung, Konfirmation, Konfirmationsjubiläum, etc.), empfiehlt der Kirchenvorstand allen Besucher*innen vorab einen Schnelltest durchzuführen.

Mit dieser Regelung orientiert sich der Kirchenvorstand in Linsengericht an den Empfehlungen der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck und verzichtet bis auf Weiteres auf die Kontrollen am Eingang. Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde betont bei seiner Entscheidung, dass alle Maßnahmen, die ergriffen wurden und werden, nicht nur dem eigenen Schutz vor einer Infektion dienen, sondern immer auch dem Schutz der Nächsten.

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