Unter dem Motto „Zeichen setzen“ fand am 26. Oktober 2025 die Kirchenvorstandswahl in unserer Landeskirche statt.
Wie und wo erfahre ich, wer gewählt wurde?
Die Auszählung der Wahlergebnisse beginnt nach Beendigung der Wahlhandlung ab 16.00 Uhr in den einzelnen Wahllokalen. Die Auszählung ist öffentlich und alle Gemeindemitglieder sind herzlich eingeladen, die Auszählung zu verfolgen. Im Gottesdienst am 2. November 2025 werden die Gewählten bekanntgegeben.
Eine offizielle Einführung des neuen Kirchenvorstandes findet in einem feierlichen Gottesdienst am 2. Advent, 7. Dezember 2025 in Altenhaßlau statt. Die Mitglieder legen hierbei das Gelöbnis ab und treten damit offiziell ihr Amt an.
Gleichzeitig werden in diesem Gottesdienst auch die Mitglieder verabschiedet, die sich zu dieser Wahl nicht mehr haben aufstellen lassen. Die Kirchengemeinde dankt ihnen für das zurückliegende Engagement, die aufgebrachte Zeit und ihr wertvolles Wirken in den letzten Jahren.
Was passiert mit den Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht gewählt wurden?
Der derzeitige Kirchenvorstand hat festgelegt, dass der zukünftige Kirchenvorstand aus 12 gewählten und sechs berufenen Mitgliedern sowie den PfarrerInnen und Kirchenältesten bestehen soll. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Kirchenvorstände wie folgt verteilt sein wird:
Altenhaßlau: Vier gewählte Mitglieder
Großenhausen/Waldrode – Lützelhausen: Drei gewählte Mitglieder
Eidengesäß – Geislitz/Hof Eich: Fünf gewählte Mitglieder
Darüber hinaus werden sechs weitere Mitglieder berufen, unabhängig vom Stimmbezirk.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht ausreichend Stimmen für eine direkte Wahl erhalten haben oder durch den Kirchenvorstand berufen wurden, bleiben auf der Liste im Stimmbezirk als „Nachrücker“. Sollte innerhalb der nächsten Amtsperiode ein Mitglied aus dem Kirchenvorstand ausscheiden, werden sie nachträglich berufen.
Auch ist es möglich, diese engagierten Menschen aus unserer Kirchengemeinde in den Ausschüssen einzubinden, wo sie als gleichberechtigtes Ausschussmit-glied ihre Kenntnisse und Fähigkeiten einbringen können.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten zeigen durch ihre Bereitschaft, sich für die KV-Wahl aufstellen zu lassen, dass sie sich für die Menschen in der Gemeinde einsetzen und sich in unserer Kirche um Christi Willen engagieren möchten. Dieses Angebot nehmen wir dankend an.
