Der Countdown läuft: Unter dem Motto „Setze Zeichen“ finden am 26.10.2025 in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck die Kirchenvorstandswahlen statt. Für sechs Jahre wählen die rund 660 Gemeinden der Landeskirche dann ihr neues Leitungsgremium.
Bis an diesem Tag gewählt werden kann, gibt es für die Kirchengemeinden noch einiges zu tun. Ein besonderes Anliegen ist es uns, Menschen zu finden, die ihre Kirchengemeinde als Kirchenvorstandsmitglieder gestalten möchten und sich bereit erklären, bei der nächsten Wahl zu kandidieren.
Wir haben bereits im letzten Gemeindebrief darauf hingewiesen: Es gibt für die anstehende Wahl einige Neuerungen. Die Beteiligung von Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand ist ausdrücklich erwünscht und jetzt auch rechtlich fixiert. Zukünftig dürfen auch mehr Mitglieder berufen werden und ergänzen die ge-wählten Personen im Gremium mit ihren Kompetenzen.
Wen suchen wir?
Der zukünftige Kirchenvorstand soll aus 18 Menschen bestehen, die bereit sind, gemeinsam mit den PfarrerInnen und Kirchenältesten Verantwortung zu übernehmen. Laut Artikel 16 der Grundordnung kann Mitglied des Kirchenvorstandes werden, „wer Einsicht und Erfahrung in kirchlichen Dingen besitzt und in gutem Ruf steht“. Dieser Gesetzestext klingt zunächst anspruchsvoll, bei näherer Betrachtung erfüllen jedoch die meisten Gemeindeglieder diese Voraussetzungen.
Es ist uns wichtig, dass nicht die berufliche Qualifikation oder Erfahrungen in Leitungspositionen im beruflichen oder privaten Kontext die wichtigsten Voraussetzungen sein müssen, sondern die Bereitschaft, in einem engagierten Team mitzuarbeiten, Verantwortung zu übernehmen und das Handeln auf dem eigenen christlichen Glauben auszurichten. Unser Wunsch wäre es, möglichst eine große Vielfalt unter den Mitgliedern des Kirchenvorstandes vereinen zu können. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen kontaktfreudig sein, kreative Ideen und die Bereitschaft für Neues mitbringen.
Gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist, eine Altersbeschränkung „nach oben“ gibt es nicht. Um insbesondere junge Menschen an den Entscheidungen zu beteiligen, sehen die Richtlinien für die Zusammensetzung des neuen Kirchenvorstands vor, dass man bereits ab 14 Jahren KirchenvorsteherIn sein kann. Man nimmt zunächst beratend an den Sitzungen teil, erhält das Stimmrecht dann mit 18 Jah-ren. Unter den Mitgliedern sollen mindestens zwei Mitglieder zwischen 14 und 27 Jahre alt sein, die auch berufen werden können.
Was ist der Unterschied zwischen den gewählten und berufenen KandidatInnen?
Die gewählten KandidatInnen haben zuvor ihre Bereitschaft erklärt, für die KV-Wahl zu kandidieren. Sie benötigen 10 Unterstützerunterschriften von Gemeindemitgliedern, um auf dem Wahlzettel zu stehen. Pro Stimmbezirk wird es eine eigene Liste geben. Die 6 berufenen KandidatInnen ergänzen die 12 gewählten Personen mit ihrer Expertise als gleichwertige, stimmberechtigte Mitglieder. Sie können auch noch nachträglich in den Kirchenvorstand aufgenommen werden. So soll sichergestellt werden, dass der Kirchenvorstand für möglichst alle ihm obliegenden Aufgaben gut aufgestellt ist.
Wie lange dauert eine Legislaturperiode?
Die Wahlperiode dauert sechs Jahre. Aus persönlichen Gründen kann ein gewähltes oder berufenes Mitglied die Arbeit niederlegen.
Was können potenzielle Kandidaten erwarten?
In einer Stellenanzeige heißt es nach der Beschreibung der Tätigkeiten und des Profils, welches ein Bewerber haben sollte, oft, „Wir bieten:“. Diese Rubrik würden wir wie folgt füllen:
- ein motiviertes , engagiertes Team
- erfahrene und kompetente Mitarbeiter
- interessante Einblicke in die vielfältigen Bereiche einer Kirchengemeinde
- persönliche Kontakte mit den Menschen vor Ort
- gut planbare Sitzungstermine
- die Möglichkeit der Mitarbeit in verschiedenen Fachausschüssen und Arbeitsgruppen je nach Interesse
- Freiräume für Gestaltung, neue Ideen und kreative Aktionen
- Mitwirkung bei unterschiedlichen Projekten, außergewöhnlichen Gottesdiensten und Veranstaltungen
Wie und wo kann ich mich melden, wenn ich Fragen zur Mitarbeit habe?
Interessierte können jederzeit alle Mitglieder des Kirchenvorstandes ansprechen, sich im Gemeindebüro oder den Pfarrämtern melden. Wir freuen uns über jede Nachfrage und Interessensbekundung. Kommen Sie uns gerne zuvor, bevor wir auf Sie zukommen ;-).
Egal ob eng mit der Kirche verbunden oder nicht, ob regelmäßiger Gottesdienstgänger oder nicht, ob BesucherIn einer Gruppe, eines Kreises, ob Alteingesessen oder Zugezogen in die Gemeinde, ob SchülerIn, berufstätig oder im Ruhestand, ob Jung oder Alt – wir suchen Interessierte, die sich vorstellen können, grundlegende Entscheidungen für die Kirchengemeinde Linsengericht treffen zu können.
Für Fragen, ein ruhiges Gespräch, allgemeine Informationen zum Amt oder den Aufgaben – die KirchenvorsteherInnen, Pfarrerinnen und Mitarbeitenden stehen gerne Rede und Antwort.
